vXs : Teilnahmebedingungen
Zulassung
Teilnahmeberechtigt sind in Österreich lebende Medienkünstler sowie im Ausland lebende österreichische Künstler mit der Ausschreibung entsprechenden Videoclips/Musikfilmen - egal aus welchem Produktionsjahr - in der Länge zwischen mindestens zwei bis maximal sechs Minuten. Überschreitet ein Werk diese Länge, kommen im Fall der Nominierung die ersten drei Minuten in den Bewerb. Alle audiovisuellen Stilrichtungen/Produktions-/Gestaltungsmethoden und alle Sprachen sind willkommen. Über die Nominierung zum Contest entscheidet der :[KV-N], die Einsendenden haben keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die Zulassung ihrer Arbeit. Die Einreicher/Urheber/Produzenten werden per eMail verständigt, wenn ihr Beitrag zum Contest zugelassen und damit öffentlich gezeigt wird. Als Einreichformate werden nur Avi-DV oder QuickTime auf den Speichermedien DVD-R (ISO9660), CD-R (ISO9660) oder Mini-DV-Kassette PAL angenommen. Ältere, analog produzierte Arbeiten werden auch auf VHS-Kassette PAL akzeptiert. Es gibt keine Einreichgebühren. Die Anmeldung im Internet dient nur der standardisierten Datenerfassung und -übermittlung und deren Ausgabe; rechtsgültig wird die Anmeldung erst mit dem Eintreffen des ausgedruckten und unterzeichneten Anmeldeformulars gemeinsam mit der Sichtungskopie. Diese unterzeichnete Papierversion ist auch die einzig rechtsverbindliche, deren Gültigkeit durch spätere Datenänderungen allein im Internet nicht aufgehoben wird. Die Sichtungskopie muss mit Titel und Länge des Films sowie mit dem Namen des Einreichers gekennzeichnet sein und bis spätestens 31. März 2008 (Poststempel) an folgende Adresse geschickt werden:
GRAF+ZYX :[KV-N] visionXsound
Für Hin-, Rück- und Weitertransport der Sichtungskopien übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt auch keine Verantwortung für solche Sendungen. Etwaige Kosten für den Hintransport von Sichtungs- und Vorführkopien gehen zu Lasten des Einreichenden. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten für Werkmieten. Die ausgewählten Urheber/Produzenten erhalten keine Honorare für die Teilnahme am Contest.
Verwertungsrechte - Unentgeltliche Nutzung
Der/die Einreichende erklärt, selbst im Besitz sämtlicher für die Contestteilnahme notwendigen Verwertungsrechte an den eingereichten Arbeiten zu sein oder von den Urhebern zur Einreichung zu den Bedingungen dieses Contests ermächtigt worden zu sein. Er/sie hält die Veranstalter des Bewerbs von allen Ansprüchen Dritter, die sich durch eine unberechtigte Einreichung eines Werks ergeben könnten, frei. Er/sie ist die verantwortliche Kontaktperson zwischen Veranstalter und Urheber und für den vollständigen Informationsfluss zwischen ihnen zuständig. Insbesondere informiert er/sie alle beteiligten Urheber über den Verlauf des Contests und garantiert auch die Weiterleitung eines eventuellen stellvertretend übernommenen Preises an sie. Der Einreicher und mit ihm die Urheber/Produzenten der eingereichten Medienarbeiten gestehen dem Veranstalter das Recht zu, zum Zweck der Vorführungen im Rahmen des Contests durch vXs :[KV-N] 2008 Kopien der eingereichten Filme anzufertigen. Die eingereichten Kopien und ihre Kopien bleiben im Archiv des Veranstalters, irgendwelche zusätzlichen Verwertungsrechte des :[KV-N] an diesen Arbeiten sind damit aber nicht verbunden. Für alle Publikationen des :[KV-N] im Zusammenhang mit der Bewerbung, Abwicklung und Dokumentation des Projekts halten die Urheber den :[KV-N] von allen Zahlungen an Verwertungsgesellschaften für Bild und Ton (AKM, AUME, VBK, LSG u.ä.) frei. Davon nicht betroffen sind natürlich sämtliche Publikationen in öffentlichen Print- und elektronischen Medien, die nicht vom :[KV-N] selbst produziert werden. Die Urheber/Produzenten der eingereichten Medienarbeiten gestehen dem Veranstalter das Recht auf dreimaliges unentgeltliches Screening im öffentlichen Raum zu. Der Veranstalter hat das Recht, kostenfrei Ausschnitte (unter Nennung der Urheber) aus den zum Contest nominierten Arbeiten zu Werbezwecken für die Veranstaltung vXs :[KV-N] 2008 in allen audiovisuellen, öffentlichen Medien zu zeigen. Der Veranstalter hat das Recht, kostenfrei Filmstills der zum Contest zugelassenen Arbeiten (ausschließlich zu Werbezwecken für die Veranstaltung vXs :[KV-N] 2008) auf Werbeträgern und zum Zweck der Projektdokumentation im Internet (auf unbeschränkte Dauer) zu veröffentlichen (unter Nennung der Urheber). Das zum Contest nominierte audiovisuelle Werk darf samt den Daten im Anmeldeformular kostenfrei permanent im elektronischen Katalog der Veranstaltung (im Internet, Videoformat maximal 320x240 pixel, mit allen Credits) veröffentlicht werden. Das zum Contest nominierte audiovisuelle Werk darf samt den Daten im Anmeldeformular kostenfrei im elektronischen Katalog der Veranstaltung auf DVD veröffentlicht werden. Dieser Projektkatalog wird vorwiegend für die Bewerbung des Projekts und der beteiligten Künstler verwendet und daher gratis an ausgewählte Fachpresse und Medien weitergegeben. Sollten sich Verkaufsmöglichkeiten für die DVD ergeben, wird der Verkaufserlös zu 50% für den :[KV-N] und 50% für die beteiligten Künstler aufgeteilt.
Preise und Jury
1. Preis: 999 Euro
2. Preis: 666 Euro
Die beiden Jurypreise werden von drei unabhängigen Juroren (aus den Fachbereichen Film + Video, Musik und Fachpresse/Kunsttheorie) unter Ausschluß der Öffentlichkeit vergeben. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Clubbings am 4. Mai 2008 im Rhiz in Wien statt.
Publikumspreis: 333 Euro
Der Publikumspreis wird am 4. Mai 2008 ab 18 Uhr im Rhiz, 1080 Wien, Gürtelbogen 37–38 öffentlich vergeben.